Lehrpraxis

Für die Ausübung heilkundlicher psychologischer Psychotherapie müssen Psychologinnen und Psychologen nach abgeschlossenem Psychologiestudium eine mindestens 3-jährige vertiefte Ausbildung in einem psychotherapeutischen Richtlinienverfahren absolvieren und mit dem Staatsexamen abschließen. Erst dann sind die jungen Kolleginnen und Kollegen befähigt, selbstständig Heilkunde auszuüben (= Approbation). Die Ausbildung umfasst 5 verschiedene „Stationen“. Nach stationärer Tätigkeit müssen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung mindestens 600 Behandlungsstunden in einer ambulanten Psychotherapiepraxis unter Supervision durchführen. Supervision bedeutet hier, dass das therapeutische Arbeiten konkret und fallbezogen mit Expertinnen und Experten besprochen, reflektiert und ggf. optimiert wird (mehr Informationen zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/ Psychologischem Psychotherapeuten finden Sie hier).

Für diesen letzten Ausbildungsabschnitt kooperieren wir mit dem Institut für Psychologische Psychotherapie in Bochum und dem IF Weinheim. D.h., in unserer Praxis arbeiten auch Kolleginnen und Kollegen, die noch am Anfang ihrer therapeutischen Laufbahn stehen und ihre ambulante Ausbildungsstation bei uns absolvieren.

Aktuell unterstützt Victoria Hagemann vom Institut für Psychologische Psychotherapie unser Team.